Richtlinien für die Vergabe von Fördermitteln durch den
Brandenburgischen Literaturrat e.V.

Der Brandenburgische Literaturrat fördert vorrangig öffentliche Lesungen/ Literaturveranstaltungen von Brandenburger Autorinnen und Autoren im Land Brandenburg.

Die Mittel für 2023 sind vergeben. Richtlinien und Fristen werden im nächsten Förderjahr wieder angewandt. Wir bitten dennoch um baldige Informationen zu geplanten Vorhaben, um aussagefähig zu sein und gegebenenfalls zusätzliche Mittel beantragen zu können.

Förderanträge für Lesungen können von Autorinnen und Autoren aus dem Land Brandenburg gestellt werden. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung für das Lesehonorar in Höhe von 300 Euro Brutto. Gibt es zwei Lesende, bekommt jede Person 200 Euro Brutto und bei drei Lesenden wird ein Honorar von 150 Euro Brutto pro Person gezahlt (2023). Gruppenlesungen mit bis zu drei Teilnehmenden werden unterstützt. Es können zwei Anträge für das erste Halbjahr gestellt werden und zwei für das zweite Halbjahr. Reisekosten werden auf Antrag ggf. nach Maßgabe des Bundesreisekostengesetzes erstattet.

Literarische Veranstalter im Land Brandenburg können ebenfalls Förderanträge stellen. Über die Vergabe der Lesungsförderung entscheidet die Geschäftsführung des Brandenburgischen Literaturrats. Über Projekte des Brandenburgischen Literaturrates entscheidet die Geschäftsführung in Absprache mit dem Vorstand. 

Frist zum Einreichen der Anträge ist mindestens sechs Wochen vor dem Veranstaltungstermin

Bitte füllen Sie dazu das Formular (PDF) aus und senden es per Mail an info@literaturrat.de.
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