Richtlinien für die Vergabe von Fördermitteln durch den
Brandenburgischen Literaturrat e.V.

Der Brandenburgische Literaturrat fördert öffentliche Lesungen/ Literaturveranstaltungen von Brandenburger Autorinnen und Autoren im Land Brandenburg.

Förderanträge für Lesungen können von Autorinnen und Autoren aus dem Land Brandenburg gestellt werden. Literarische Veranstalter im Land Brandenburg können ebenfalls Förderanträge stellen. Die Förderung erfolgt als Festbetragszuschuss für das Lesehonorar in Brutto.

Die Mittel für das erste Halbjahr 2024 sind vergeben. Anträge für den Zeitraum Juli bis Dezember sind noch möglich.

Kriterien für einen erfolgreichen Antrag und Fördersätze werden hier transparent veröffentlicht.

Über die Vergabe der Lesungsförderung entscheidet die Geschäftsführung des Brandenburgischen Literaturrates. Über Projekte und Ausnahmen entscheidet die Geschäftsführung in Absprache mit dem Vorstand.

Frist zum Einreichen der Anträge ist mindestens sechs Wochen vor dem Veranstaltungstermin, es gilt das Eingangsdatum des Antrags.

Bitte füllen Sie dazu das Formular aus und senden es per Mail an info@literaturrat.de. Das Formular liegt im PDF-Format vor.
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